Andere Bewerber

Der letztmögliche Anmeldetermin für andere Bewerberinnen und Bewerber zur Teilnahme an der Abschlussprüfung des laufenden Schuljahres ist immer der 1. März. Die Zulassung ist spätestens bis dahin bei der Schule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.

Dem Antrag sind nach § 40 FOBOSO folgende Unterlagen beizufügen:

    • ein lückenloser Lebenslauf
    • Nachweise über die schulische Vorbildung im Original oder, soweit diese nachvollziehbar nicht vorliegen, in beglaubigter Abschrift
      (aus dem Zeugnis müssen die Noten in den Fächern „Deutsch“, „Englisch“ und „Mathematik“ der Mittleren Reife hervorgehen)
    • das Abschluss- oder Austrittszeugnis der zuletzt besuchten öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule im Original oder in beglaubigter Abschrift
    • eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin oder der Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet und welche Lehrbücher sie oder er dabei benutzt hat, oder die Vorlage der Teilnahmebescheinigung des an der Staatlichen Beruflichen Oberschule Erlangen eingerichteten Lehrgangs zur Vorbereitung auf die Fachabiturprüfung
    • die verbindliche Erklärung über das gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) gewählte Prüfungsfach und etwaige weitere Prüfungsfächer gemäß § 41 Abs. 5.

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Im Übrigen gelten die weiteren Gesetztextstellen der FOBOSO, insbesondere Kapital 3 (§ 40 ff. FOBOSO).

Bitte beachten Sie folgende weitere Informationen:

Antrag Andere Bewerber

Bücherpfandblatt Andere Bewerber

Die Merkblätter zur Abschlussprüfung (siehe Bereich Downloads) gelten analog. Die speziellen Regelungen zu den Gesamtergebnissen, Abschlussergebnisse und Ermittlung der Durchschnittsnote für andere Bewerber finden Sie in der FOBOSO: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFOBOSO-ANL_4#BayFOBOSO-ANL_4-G2_0_0_4

Zeitlicher Ablauf:

Sie werden in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und 1. Profilfach zu den offiziellen Terminen schriftlich geprüft. Die Termine für die mündlichen und weiteren Prüfungen werden noch bekannt gegeben.

Wenn Sie vor dem Ende der Prüfung im dritten Fach zurücktreten, gilt die Prüfung als nicht abgelegt (§ 42 (6) FOBOSO).